Rechtsanwälte und Notare

Freie Advocatur* – unabhängige Rechtsanwälte zur rechtlichen Durchsetzung Ihres Anliegens. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber anderen Menschen, Unternehmen und Behörden. Dabei setzen wir energisch und beharrlich jedes legale Mittel ein, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

„Freie Advocatur. Die erste Forderung aller Justizreform in Preußen“ hieß ein 1867 veröffentlichtest Werk von Dr. Rudolf von Gneist.
Die „freie Advocatur“, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung,
zählt nach wie vor zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaats. In § 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte heißt es:
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“.

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