Rechtsanwälte

Rudolf H.E. Dorsch
(bis 2022 als Rechtsanwalt tätig gewesen)

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften in Köln, zweites Staatsexamen 1966 anschließend Anwaltszulassung im gleichen Jahr und als Anwalt seit 1967 in Ahrensburg tätig.

Nach über 55 Jahren endete diese Rechtsanwaltstätigkeit aus Altersgründen, jedoch bleibt Herr Dorsch der Kanzlei ein Mitarbeiter verbunden.

Im März 1970 Zulassung zum Notar, im Jahr 1968 Sozietät mit dem damaligen Rechtsanwalt und Notar Ernst Walther, der 1946 die Praxis des Rechtsanwalts und Notars Baethke übernommen hatte, die seit 1903 in Ahrensburg bestand. Mit dem 70. Lebensjahr wurde das Notaramt Kraft Gesetz aufgegeben.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit waren und sind Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht und Baurecht. Mit der Zulassung als Notar kamen hinzu Beurkundungen aller Art wie Kaufverträge, Gesellschaftsgründungen und insbesondere Testamente und Erbverträge.

Einen Schwerpunkt bilden insbesondere auch die Beratungen in erbrechtlichen Fragen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Von 1970 bis 1998 war ich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig u. a. als Fraktionsvorsitzender (18 Jahre) und als 1. Stadtrat (8 Jahre). Daraus ergab sich eine intensive Kenntnis der Fragen des Verwaltungsrechts im Verhältnis zwischen Bürger und Behörden.

Mitgliedschaften

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Deutsches Rotes Kreuz, Vorsitzender im Stadtverband Ahrensburg

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Rotary Club RC Ahrensburg Schloss

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Deutscher Anwaltsverein

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